Die Zuständigkeit des ECC-Net hängt vom Wohnsitz ab. Das EVZ Deutschland kann nur tätig werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben. Das Ziel des ECC-Net ist es, schnell und effizient zu arbeiten. Deshalb gibt es in jedem Mitgliedstaat der EU, Island und Norwegen ein Europäisches Verbraucherzentrum. Darüber hinaus arbeitet das ECC-Net mit dem internationalen Verbraucherzentrum im Vereinigten Königreich zusammen. Falls Sie nicht in Deutschland leben, wenden Sie sich bitte an das EVZ im Land Ihres Wohnsitzes, unsere Kollegen dort werden Sie beraten.
Verbraucher, die außerhalb der EU, Island, Norwegen oder UK wohnen, können sich leider nicht an uns wenden. Verbraucherschutzeinrichtungen weltweit finden Sie hier: Consumers International oder Resolve a dispute | ICPEN.
Weitere Informationen zu unserer Arbeit finden Sie auf unserer Webseite.
Das EVZ kann nur grenzüberschreitende Beschwerden bearbeiten gegen Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich. Wenn Sie in Deutschland leben und eine Streitigkeit mit einem deutschen Unternehmen haben, kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Verbraucherzentrale oder eine Schlichtungsstelle.Sollten Sie eine Beschwerde über ein Unternehmen mit Firmensitz außerhalb der EU haben (z.B. China oder USA) können Sie evtl. geeignete Ansprechpartner auf der Webseite von ICPEN finden.
Als EVZ können wir nur außergerichtlich tätig werden und haben keine Durchsetzungs- oder Strafverfolgungsbefugnisse. Wir sind auch keine Behörde. Erstatten Sie umgehend Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft, wenn Sie glauben, Opfer eines Betruges oder einer anderen Straftat geworden zu sein. In einigen Bundesländern können Sie auch online Anzeige erstatten: Onlinewachen der Polizeien der Länder – Offizielles Portal.
Bitte beachten Sie: Anzeigen dienen dem Zweck möglicher Ermittlungen und Strafverfolgungen, ermöglichen es Ihnen jedoch nicht, Ihre individuelle Streitigkeit (z. B. die Rückzahlung des geleisteten Betrages) beizulegen. Nehmen Sie auch Kontakt zu Ihrer Bank oder dem Zahlungsdienstleister auf, um eventuelle Zahlungen rückgängig zu machen, sofern noch möglich.
Das EVZ bietet ausschließlich außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher an. Lange und kostspielige Rechtsstreite sollen so vermieden werden. Wird Ihre Sache bereits durch einen Anwalt, vor Gericht oder durch eine Verbraucherschlichtungsstelle bearbeitet, können wir nicht zeitgleich oder erneut in derselben Angelegenheit tätig werden.
Informationen zum europäischen Mahnverfahren und zum EU-Verfahren für geringfügige Forderungen (European Small Claims Procedure) finden Sie auf unserer Webseite.
Das EVZ hilft Verbrauchern. Haben Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit erworben, kontaktieren Sie bitte das Enterprise Europe Network oder einen Rechtsanwalt. Unternehmer oder Selbständige mit Firmensitz in Deutschland, die den Vertrag online abgeschlossen haben, können sich an die eCommerce-Verbindungsstelle wenden.
Nehmen Sie zunächst schriftlich Kontakt mit dem Unternehmen auf und versuchen Sie, eine gütliche Einigung zu finden. Wenn Sie keine Lösung finden, können Sie uns gerne erneut kontaktieren.
Geben Sie dem Unternehmen nach Ihrer Kontaktaufnahme mindestens vier Wochen Zeit für eine Rückmeldung. Erfolgt keine Antwort oder Lösung innerhalb dieser Frist, können Sie Ihre Beschwerde an uns richten. Ebenso, wenn Ihnen eine Ablehnung vorliegt. Ist die Frist noch nicht abgelaufen, wenden Sie sich bitte erst später an uns. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Käuferschutz- oder Chargeback-Verfahren eingeleitet haben und dieses noch nicht abgeschlossen ist. Teilen Sie uns den Ausgang eines solchen Verfahrens mit.
Bevor das EVZ Deutschland tätig werden kann, müssen Sie bereits versucht haben, das Problem selbst mit dem Unternehmen zu lösen. Für die Bearbeitung benötigen wir unbedingt einen Nachweis dieser Kontaktaufnahme (per E-Mail, Brief oder Formular, von dem Sie einen Nachweis/Kopie haben). Sollten Sie bisher keinen entsprechenden Nachweis haben, holen Sie dies bitte nach, bevor Sie das Formular ausfüllen. Ohne diesen Nachweis können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
Sollte Ihnen ein solcher Nachweis ausnahmsweise aus nachvollziehbaren Gründen nicht vorliegen, teilen Sie uns dies unbedingt mit.
Kontaktieren Sie uns erst, wenn Ihnen eine ablehnende Entscheidung des Unternehmens vorliegt oder die Kontaktaufnahme mindestens vier Wochen her ist und Sie nichts von dem Unternehmen gehört haben.
Erfolgt auch nach Ablauf von vier Wochen keine Antwort oder Lösung, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Verwenden Sie unsere Suchfunktion, bevor Sie das Formular ausfüllen! Die Lösung Ihres Problems ist vielleicht nur einen Klick entfernt.
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