Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit der Europäischen Verbraucherzentren nach dem Wohnsitzland des Verbrauchers. Gerne können Sie dennoch das Formular ausfüllen und uns Ihr Anliegen schildern. Wir werden versuchen, Ihnen weiterzuhelfen oder Ihnen gegebenenfalls die für Sie zuständigen Stellen zu nennen.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net ) kann grundsätzlich in grenzüberschreitenden Fällen tätig werden, die Verbraucher mit Wohnsitz in Luxemburg und Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich betreffen. Gerne können Sie dennoch das Formular ausfüllen und uns Ihr Anliegen schildern. Wir werden versuchen, Ihnen weiterzuhelfen oder Ihnen gegebenenfalls die für Sie zuständigen Stellen nennen.